• +49 9232 1038

Flurförderzeugführer/-in (Staplerschein)

Flurförderzeugführer

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann. Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
 

↓ Anmeldung nach Absprache ↓